Berthold WINZ GmbH
Abbrucharbeiten, Erdbewegungen, Sanierungen und Transporte
Unsere Leistungen für Sie
Abbrucharbeiten
Gebäuderückbau und -abbruch. Industrie- und Spezialabbrüche
Erdbewegungen
Wir bewegen es
Sanierungen
Altlasten-, Bodensanierung, Bauschutt- und Flächenrecycling, Rekultivierung
Transporte
Wir fahren es – Schüttgüter, Baumaschinen, interne Baustellentransporte
Berthold WINZ GmbH
Abbrucharbeiten, Erdbewegungen, Sanierungen und Transporte
Sanierungen
Wenn es so nicht bleiben kann
Altlasten-, Bodensanierung, Bauschutt- und Flächenrecycling, Rekultivierung
Grundstücke, die aufgrund ihrer früheren Nutzung gesundheits- oder umweltschädliche Veränderungen im Boden oder im Grundwasser aufweisen, werden als Altlasten bezeichnet.
Im Sinne des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG) werden von einer Altlast (Altablagerung, Altstandort) nachweislich „schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit“ hervorgerufen.
Die betroffene Fläche wird durch die Altlastsanierung in einen rechtskonformen Zustand nach dem BBodSchG und anderen Umweltgesetzen wieder hergestellt.

Wenig genutzte und unbestellt liegende Grundstücke, ob bebaut oder unbebaut, werden durch das Flächenrecycling einer neuen, höherwertigen Nutzung zugeführt.
Dafür wird ein Rückbau oder eine Wiederherstellung von vorhandenen Gebäuden erforderlich, oft auch die Entfernung von „wilden Müllablagerungen“ wie auch die Sanierung des Untergrundes bedingt durch Kontaminationen oder Auffüllungen.
Unter Rekultivierung wird die Wiederherstellung von naturnahen Lebensräumen für Pflanzen und Tiere von devastierten (zerstörten) Flächen verstanden, die z. B. durch den Tagebau hinterlassen werden.
Ebenso können Deponieflächen, Straßen oder bebaute Gelände rekultiviert werden. Besonders wichtig ist hier die Entsiegelung des Bodens, also die Rückgängigmachung der Flächenversiegelung.
Sanierungen
Wenn es so nicht bleiben kann
Altlasten-, Bodensanierung, Bauschutt- und Flächenrecycling, Rekultivierung
Grundstücke, die aufgrund ihrer früheren Nutzung gesundheits- oder umweltschädliche Veränderungen im Boden oder im Grundwasser aufweisen, werden als Altlasten bezeichnet.
Im Sinne des Bundesbodenschutzgesetzes (BBodSchG) werden von einer Altlast (Altablagerung, Altstandort) nachweislich „schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit“ hervorgerufen.
Die betroffene Fläche wird durch die Altlastsanierung in einen rechtskonformen Zustand nach dem BBodSchG und anderen Umweltgesetzen wieder hergestellt.
Wenig genutzte und unbestellt liegende Grundstücke, ob bebaut oder unbebaut, werden durch das Flächenrecycling einer neuen, höherwertigen Nutzung zugeführt.
Dafür wird ein Rückbau oder eine Wiederherstellung von vorhandenen Gebäuden erforderlich, oft auch die Entfernung von „wilden Müllablagerungen“ wie auch die Sanierung des Untergrundes bedingt durch Kontaminationen oder Auffüllungen.
Unter Rekultivierung wird die Wiederherstellung von naturnahen Lebensräumen für Pflanzen und Tiere von devastierten (zerstörten) Flächen verstanden, die z. B. durch den Tagebau hinterlassen werden.
Ebenso können Deponieflächen, Straßen oder bebaute Gelände rekultiviert werden. Besonders wichtig ist hier die Entsiegelung des Bodens, also die Rückgängigmachung der Flächenversiegelung.

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